Bitte beachten Sie Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie ein Zimmer bzw. eine Ferienwohnung bestellen:

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nich tohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Partein ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Partner gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gast ersparten Aufwendungen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen.

5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeiten anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 5. b) Bis zur anderwertigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen. 

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